Modernisierung der Berufsausbildung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe und des Mechatronikers zum 1. August 2018 beschlossen. Damit sind die Sozialpartner der Metall- und Elektro-Industrie (M+E) einen wichtigen Schritt vorangekommen, ihre Berufe rasch und in einem „Agilen Verfahren“ für die Anforderungen der Digitalisierung und von Industrie 4.0 fit zu machen.

Die Sozialpartner reagieren mit der Anpassung der Berufsbilder auf sich dynamisch verändernde Berufsanforderungen. Um die industrielle Produktion zukunftsfest zu gestalten, sind qualifizierte Fachkräfte der wesentliche Schlüssel.

Die modernisierten Ausbildungsordnungen der M+ E-Berufe enthalten folgende wichtige Neuerungen:

1. Erweiterung des Ausbildungsprogramms um die Themen „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“. Diese Inhalte vermitteln die Unternehmen künftig in allen novellierten M+E-Berufen. Die M+E-Sozialpartner liefern damit auch eine Vorlage für die duale Ausbildung insgesamt: Wenn diese Inhalte zur Digitalisierung als Standard
für alle dualen Berufe aufgenommen werden, lassen sich die Berufe mit Blick auf die Anforderungen der Digitalisierung zukunftsfest machen.

2. Aktualisierung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und der schulischen Lerninhalte, damit Betriebe und Berufsschulen im bewährten Zusammenspiel diejenigen Qualifikationen vermitteln können, die für die Anforderungen von Industrie-4.0-Prozessen wichtig sind.

3. Zusatzqualifikationen zu Themen der Digitalisierung als Optionen für die Betriebe und ihre Auszubildenden. Dabei geht es zum Beispiel um digitale Vernetzung, Prozess- und Systemintegration, IT-Sicherheit oder um Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck). Mit insgesamt sieben Zusatzqualifikationen werden die zentralen Qualifizierungsschwerpunkte für Industrie 4.0 in den Bereichen Metall, Elektro und Mechatronik abgebildet. Mit der Aufnahme von Zusatzqualifikationen geben die M+E
-Sozialpartner eine Antwort auf die sich in den Unternehmen dynamisch und durchaus auch unterschiedlich verändernden Berufsanforderungen.
So können die Betriebe die Zusatzqualifikationen bedarfsgerecht für
die Qualifizierung der Fachkräfte im Rahmen der Berufsausbildung, aber auch in der beruflichen Weiterbildung, nutzen.

Mit der Verabschiedung im BIBB-Hauptausschuss haben die Sozialpartner mit Unterstützung der zuständigen Bundesministerien BMWi und
BMBF, der Kultusministerkonferenz (KMK) und des BIBB ihr ehrgeiziges
Ziel erreicht, den Unternehmen schon im neuen  Ausbildungsjahr 2018/2019 zukunftsfähige Berufe zur Ausbildung anbieten zu können.

Die Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe und des Mechatronikers wird voraussichtlich im Mai im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht.

Quelle: Gemeinsame Presseinformation von Gesamtmetall, IG Metall, DMA und ZVEI vom 15. März 2018

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